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Europäischer Gerichtshof hält Geräteabgabe für zulässig
(27.6.2013) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil entscheiden, dass Mitgliedstaaten Regelungen zum Ausgleich der sogenannten Privatkopiefreiheit umsetzen können. Dabei geht es um die konkrete Ausgestaltung der Geräteabgabe (Abgabe z.B. auf Geräte wie Drucker und PCs). Anders gesagt: Für die Vervielfältigung geschützter Werke durch Drucker oder PC ist eine Gerätevergütung zu entrichten.
Bei der Frage der Vergütungspflicht komme es im übrigen nicht darauf an, ob ein Rechteinhaber der Vervielfältigung zugestimmt hat. Wenn ein europäischer Mitgliedstaat bestimmte Vervielfältigungen gesetzlich erlaubt, wie dies etwa in Deutschland gemäß § 53 UrhG der Fall ist, hat eine etwaige Zustimmung des Urhebers keinen Einfluss auf die Vergütung.
Das komplette Urteil HIER.
Google News stellt Opt-in für Deutschland vor
Nach der Verabschiedung des Gesetzes zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage in Deutschland, das regeln soll, wie beispielsweise News-Aggregatoren Medieninhalte bereitstellen dürfen bzw. vergüten müssen, hat Google nun ein so genanntes Opt-In-System vorgestellt. Inhalteanbieter, wie eben Verlage, müssen nun ausdrücklich zustimmen (opt-in), wenn sie weiterhin in den deutschen Google News verbleiben (und gelistet) werden wollen. Sonst verschwinden sie aus dem Nachrichtendienst. Üblicherweise galt bislang ein Opt-out-Verfahren, bei dem Inhalteanbieter selbst Schritte unternehmen mussten, um nicht von den Aggregatoren indexiert (und angezeigt) zu werden. Dieses Verfahren ist in den meisten Ländern außerhalb Deutschlands üblich. (Weiterlesen)
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