|
|
|
URHEBERRECHT
Gesetz zum Leistungsschutzrecht: Gewerkschaften fordern faire Bezahlung
(1.3.2013) Die deutschen Journalistengewerkschaften DJV und dju in ver.di zeigten sich sehr verärgert, dass eine Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestags dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zugestimmt hat.
Der Gesetzestext war in den zurückliegenden Monaten mehrfach verändert worden, dabei wurden die Interessen der Journalisten (und Urheber) allerdings nicht ausreichend berücksichtigt, wie die Gewerkschaften kritisierten. So fehle die Anerkennung der Urheberrechte ebenso wie ein in der Höhe festgelegter angemessener Vergütungsanspruch für Journalistinnen und Journalisten. Auch die Durchsetzung der Ansprüche mittels einer Verwertungsgesellschaft sehe der Gesetzentwurf nicht vor.
Das Gesetz erlaubt es Verlegern nun im Prinzip, Lizenzgebühren von Newsaggregatoren und Suchmaschinen, vor allem auch von Google, zu erheben, wenn sie deren Inhalte nutzen oder verbreiten. Allerdings ist nicht geklärt, bis zu welcher Länge Textausschnitte (sogenannte Snippets) kostenfrei genutzt werden dürfen. Diese Unklarheiten dürften zunächst Anwälten Einnahmen bescheren. Die deutschen Journalistengewerkschaften forderten die Verleger zu Gesprächen über angemessene Honorarbedingungen auf.
Das Gesetz, das bisweilen als “Lex Google” bezeichnet wurde, muss noch die zweite Kammer, den Bundestag passieren. (Weitere Informationen auf den Websites von DJV und dju in ver.di )
|
|
|
|
|
|
|